Unterschied zwischen Mord und Totschlag

Vermutlich liegt es an den allgegenwärtigen insbesondere amerikanischen Filmen und Serien, dass auch in Deutschland sehr viele Menschen der Fehlvorstellung unterliegen, der Unterschied zwischen Mord und Totschlag bestehe darin, dass eine Verurteilung wegen Totschlags keinen Vorsatz erfordert. Dies ist falsch. Das deutsche Recht hat völlig eigenständige Kodifikationen und Definitionen und kann deshalb nicht mit dem Rechtsverständnis anderer Staaten gleichgesetzt werden.

 

Totschlag § 212 StGB

Der Totschlagsparagraph des Strafgesetzbuches (§ 212 Abs. 1 StGB) lautet:

Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.“

Daraus, dass im § 212 StGB nichts darüber steht, dass die Tötung „vorsätzlich“ zu erfolgen hat, leiten rechtliche Laien oft ab, dass für die Tatverwirklichung auch eine fahrlässige Tötung genügen würde. Dies ist schlichtweg falsch. In der konkreten Tatbestandsnorm der Strafgesetzbuches muss nichts über „Vorsatz“ stehen, da das Strafgesetzbuch gem. § 15 StGB immer von vorsätzlichen Taten ausgeht. Nur wenn in einer Norm des Strafgesetzbuches ausdrücklich fahrlässiges Handeln unter Strafe gestellt wird, genügt auch diese zur Tatbestandsverwirklichung.

 

Totschlag ist daher die vorsätzliche Tötung eines anderen Menschen, ohne die zusätzliche Erfüllung eines Mordmerkmals.

 

Vorsatz bedeutet, dass der Täter bei seiner Tathandlung den Tod des anderen gewollt hat. Hierfür genügt, das sichere Wissen, dass die Verletzungshandlungen gewiss zum Tode des Opfers führen werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Täter dem Opfer in die linke Brust schießt, dann weiß er, dass dies in aller Regel zum Tod führt. Er kann sich dann nicht darauf berufen, dass er den Todeseintritt nicht wollte. Außerdem genügt auch sog. bedingter Vorsatz, also wenn der Täter zwar nicht sicher weiß, aber eben auch nicht ausschließen kann, dass seine Tathandlung zum Tod des anderen führen wird, er sich aber mit dem möglichen Tod des Opfers abfindet und ihn billigend in Kauf nimmt.

Auch hier wieder kurz der Verweis auf die fehlerhafte Übertragung des amerikanischen oder sonstigen Vorsatzverständnisses auf das deutsche Strafrecht. In Deutschland erfordert die Definition von Vorsatz nicht, dass der Täter die Tat schon im Voraus geplant hat und mit dieser Absicht zum Tatort gekommen ist. Vorsatz muss nur in dem Moment der Tatbestandsverwirklichung, also der Tötung des anderen Menschen, vorliegen.

Die Mindeststrafe für Totschlag beträgt 5 Jahre Freiheitsstrafe. Allerdings kann auch bei Totschlag, je nachdem welche erschwerenden Gründe hinzukommen, auch eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden.

 

Mord § 211 StGB

Mord ist die vorsätzliche Tötung eines anderen Menschen und der Täter erfüllt hierbei mindestens eines der in § 211 Abs. 2 StGB aufgezählten Mordmerkmale.

Die Tötung erfolgt gem. § 211 Abs. 2 StGB

aus Mordlust

zur Befriedigung des Geschlechtstriebs

aus Habgier

aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch

grausam

mit gemeingefährlichen Mitteln

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken.

 

Beim Mord wird ein im Vergleich zum Totschlag erhöhtes Unrecht bestraft. Das Gesetz sieht für Mord zwingend eine lebenslängliche Freiheitsstrafe vor. Außerdem verjährt Mord nicht.

Ob der Beschuldigte ein Mordmerkmal erfüllt, ist in einem Gerichtsverfahren oft streitig und bietet Potential für die Strafverteidigung. Rechtsanwältin von Wiarda steht Ihnen gerade in Tötungsdelikten von Anfang an mit ihrer Expertise zur Seite und berät Sie umfassend zu den möglichen Verteidigungsstrategien.

 

Im Übrigen siehe die sonstigen Tötungsdelikte in der Übersicht.