Strafbefehl erhalten

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, den Sie nicht akzeptieren möchten, sollten Sie umgehend Ihren Verteidiger einschalten und in aller Regel empfiehlt es sich, Einspruch einlegen.

Beachten Sie hierbei unbedingt die Einspruchsfrist. Diese beträgt lediglich zwei Wochen! Läuft diese Frist ab, steht rechtskräftig fest, dass Sie die Tat begangen haben. Die im Strafbefehl festgelegten Rechtsfolgen, die bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe betragen können, können dann von der Staatsanwaltschaft vollstreckt werden. Ob die Vorwürfe zutreffend sind, ist dann nicht mehr relevant.

Frau Rechtsanwältin von Wiarda legt für Sie auch kurzfristig, fristwahrend Einspruch ein. Nach der Einspruchseinlegung kommt es zum normalen Gang des Strafverfahrens, sodass Ihnen wieder sämtliche Verteidigungsmöglichkeiten offenstehen.