Sofort Strafverteidiger beauftragen

Sobald Sie Beschuldigter sind, sollten Sie sofort einen Strafverteidiger kontaktieren!

 

„Sie haben in jeder Lage des Verfahrens das Recht einen Verteidiger zu kontaktieren.“

 

Unabhängig davon, wie Sie von einem Ermittlungsverfahren gegen sich erfahren, durch Vorladung, Wohnungsdurchsuchung, den Erhalt eines Strafbefehls oder einer Anklageschrift,  Sie sollten sich in jedem Fall bevor Sie irgendetwas anderes unternehmen oder eine Aussage machen Ihren Strafverteidiger kontaktieren. 

Seien Sie gegenüber Ermittlungsbeamten der Polizei höflich, aber bestimmt. Sagen Sie, Sie machen keine Angaben, solange Sie Ihren Verteidiger nicht kontaktiert haben. 

Ihr Verteidiger wird in jedem Fall umgehend Akteneinsicht beantragen und gegebenenfalls jedenfalls fristwahrend Rechtmittel einlegen, wenn erforderlich. Erst wenn Ihr Verteidiger aus der Akte erfahren hat, was Ihnen genau vorgeworfen wird und welche Beweise möglicherweise vorliegen, kann er die Verteidigungsstrategie mit Ihnen festlegen. 

Außerdem gewährleistet nur eine möglichst frühzeitige Beauftragung des Verteidigers eine optimale Verteidigung. Denn bei früher Einschaltung kann maßgeblich Einfluss auf den Verlauf des Verfahrens genommen werden. So kann gegebenenfalls bereits im Ermittlungsverfahren eine Verfahrenseinstellung erreicht und ein Gerichtsprozess vermieden werden.

Your content goes here. Edit or remove this text inline or in the module Content settings. You can also style every aspect of this content in the module Design settings and even apply custom CSS to this text in the module Advanced settings.