Bin ich durch ein Strafverfahren automatisch vorbestraft?

Nein, Sie sind nicht durch jedes gegen Sie eingeleitete Ermittlungsverfahren oder durch Urteil abgeschlossenes Strafverfahren automatisch vorbetraft.

Als Faustregel gilt, dass eine Eintragung in das sogenannte Führungszeugnis nur erfolgt, wenn Sie zu mehr als 90 Tagesätzen Geldstrafe oder mehr als 3 Monate auf Bewährung verurteilt werden.

Hierzu gibt es aber natürlich einige Ausnahmen, insbesondere für besondere Berufsgruppen. Zu den einschlägigen Fällen, berät Sie Rechtsanwältin von Wiarda gerne persönlich.