Nebenklage

Jeder kann Opfer einer Straftat werden. In den gesetzlich geregelten Fällen der §§ 395 ff. StPO kann sich das Opfer einer Straftat bzw. die Angehörigen des Opfers dem Strafverfahren als Nebenkläger anschließen und eigene, prozessuale Rechte wahrnehmen.

Der Nebenkläger hat ein Anwesenheitsrecht, ein Fragerecht und ein Beweisantragsrecht. Er kann einen Rechtsanwalt als Nebenklagevertreter beauftragen. Dieser kann in geeigneten Fällen auch beigeordnet werden.

Opfer fühlen sich nicht selten alleingelassen, rat- und hilflos. Gerade für Opfer einer Straftat kann es daher besonders wichtig sein, dass ihnen ein Rechtsanwalt auf Ihrem Weg beratend und unterstützend zur Seite zu steht, sie bereits bei der Erstattung der Strafanzeige unterstützt und sie auch zu persönlichen Vernehmungen bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht begleitet und betreut. In Nebenklagefällen ist vom Verteidiger besonderes Einfühlungsvermögen erforderlich, weshalb Sie unbedingt einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mandatieren sollten.

Rechtsanwältin von Wiarda berät Sie gerne umfassend über Ihre Rechte als Nebenkläger und unterstützt Sie von Anfang an in fachlicher als auch persönlicher Hinsicht.