Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten

Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung durch die Polizei erhalten

 

„Sie sind nicht verpflichtet zur Vernehmung vor der Polizei zu erscheinen!“

 

Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet auf eine polizeiliche Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung zu erscheinen. Das bedeutet, Sie müssen gegenüber der Polizei auch keinen Grund angeben, warum Sie den bereits festgelegten Termin nicht wahrnehmen. Sie müssen nicht einmal ankündigen, dass Sie den Termin nicht wahrnehmen. Jede Kontaktaufnahme mit der Polizei birgt die Gefahr, dass Ihnen irgendeine Aussage entlockt wird.

Etwas anderes gilt nur, wenn eine Vorladung zur Staatsanwaltschaft ergeht. Hier besteht die Verpflichtung zu erscheinen. ABER: Sie müssen zwar erscheinen, aber auch hier haben Sie das Recht zu Schweigen.

Auch hier gilt: Spätestens, wenn Sie eine Vorladung zur Vernehmung – gleich ob von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft – erreicht, sollten Sie sofort Ihren Verteidiger kontaktieren.