Zeugenbeistand

Recht des Zeugen auf Beistand vor Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht

Jeder Zeuge hat das Recht, einen Rechtsanwalt seines Vertrauens als Zeugenbeistand hinzuzuziehen, der ihn berät und ihm während einer Zeugenvernehmung vor der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht zur Seite steht. Nach § 68b Abs. 2 StPO hat ein Zeuge unter bestimmten Voraussetzungen sogar einen Anspruch auf Beiordnung eines Anwalts als Zeugenbeistand.

Die Hinzuziehung eines Zeugenbeistands ist jedenfalls immer dann anzuraten,

        • wenn der Zeuge Gefahr läuft, sich durch seine Aussage selbst zu belasten, oder
        • ein Zeugnisverweigerungsrecht vorliegt, oder
        • der Zeuge sich der Ausnahme- und Drucksituation einer Vernehmung nicht allein gewachsen fühlt; Oft weiß ein Zeuge gar nicht, welche Rechte ihm in dieser Position überhaupt zustehen, geschweige denn, wie er sie gegenüber den Ermittlungsbehörden durchsetzen soll.

Rechtsanwältin von Wiarda steht Ihnen gerne als Zeugenbeistand zur Seite, berät und begleitet Sie bei allen Verfahrensabschnitten.